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Wogegen sind die Leipziger 1989 auf die Straße gegangen? Insbesondere gegen von oben zelebrierte Diskursverweigerung, eine unverschämt „Demokratie“ reklamierende „Nationale Front“, die Andersdenkende ausschloß. Auch damals wurden abweichende Meinungen als „Haß“ und Oppositionelle als „Menschenfeinde“ und Antidemokraten gestempelt. Während die Leipziger 1989 für Einheit und Freiheit ihrer Nation ihr Leben riskierten, polemisierte der linksradikale Student Steinmeier übrigens in DKP-nahen Publikationen gegen die Wiedervereinigung. Dieter Stein
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Jeden, der dagegen verstößt und Texte als seine eigenen ausgibt, trifft meine tiefste Verachtung – dieselbe wie sie den Huren[1] gilt. Ganz gewiß werde ich aber darauf verzichten, eben diese Huren durch juristische Verfolgung solcher Verstöße zu bereichern, und mich auf die öffentliche Bloßstellung beschränken.
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Natürlich ändert das nichts daran, daß ich auf Gestaltung und Inhalt fremder Seiten keinerlei Einfluß habe und daß sich beides, nachdem ich den Link gesetzt habe, ändern kann, ohne daß ich etwas davon weiß.
Etwas für lesenswert zu halten und zum Lesen zu empfehlen bedeutet zudem keineswegs gleicher Meinung zu sein. "Mein Kampf" war vor 1933 mit Sicherheit lesenswert und es tatsächlich und selbst zu lesen hätte damals wohl manches verhindern können.
Wie mit Zensur unwissend gehaltene Menschen kritischer und verantwortlicher entscheiden können und gegen Demagogen weniger anfällig sein sollen als solche, die sich frei informieren dürfen, ist mir ohnehin nie so recht klargeworden.
Sofern der Eindruck entsteht, daß auf dieser Webseite möglicherweise Schutzrechte verletzt werden, d.h. gegen fremde Marken- oder Urheberrechte verstoßen wird, werden Sie gebeten, mir dies umgehend, am besten per eMail mitzuteilen. Ich werde die beanstandete Passage sofort löschen oder abändern und erst dann nach Prüfung gegebenenfalls wieder einstellen. Es geistern viele Texte und Dateien im Netz, deren Urheber nicht zu identifizieren sind. Falls mir jemand dabei hilft, den Urheber zu ermitteln, bin ich dankbar, damit ich die Zustimmung ggf. einholen oder den Beitrag entfernen kann.
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Aufgrund der zuvor gemachten Zusage besteht keine Veranlassung, mit Hilfe eines Anwalts die Verletzung fremder Rechte zu rügen. Es fehlt an einem entsprechenden Rechtsschutzbedürfnis.
Sollte dennoch ohne vorherige Kontaktaufnahme eine anwaltliche Abmahnung erfolgen, haben Sie die damit verbundenen Kosten allein zu tragen.
Die obigen Absätze sind eng angelehnt an eine Vorlage von Vera Lengsfeld. Ob sie vor Gericht Bestand hätten, kann ich nicht beurteilen. Ich bin mir nicht einmal sicher, daß Gerichtsurteile auf diesem Gebiet besser vorhersagbar sind als die Ausgabe eines Zufallsgenerators. Auf jeden Fall aber werde ich versuchten Schutzgelderpressungen der Abmahnmafia nicht kampflos nachgeben sondern mindestens versuchen, Widerstand zu leisten.
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Das gilt selbst für das Kontaktformular. Ich erwarte zwar als Ausdruck elementarer Höflichkeit und im allgemeinen Einklang mit den guten Sitten vom Absender die Nennung des Namens, es gibt aber keine irgendwie gearteten technischen Einschränkungen gegen Anonymität[4] und Pseudonyme.
Darüber hinausgehende Angaben, die natürlich unvermeidlich sind, wenn Sie von mir eine Antwort erwarten, werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet und nie an Dritte weitergegeben.
Im übrigen sind alle Texte und Erläuterungen zur DSGVO für Bürger mit durchschnittlichen Sprachkenntnissen entweder unverständlich oder sinnlos. Soweit erkennbar dient sie allein der Einschüchterung und scheint sie vor allem eine staatliche Beihilfe und Subvention für die Abmahnmafia darzustellen. In keinem totalitären System gab es je klare Verbotsgesetze zur Unterdrückung kritischer Meinungen, sondern es wurde immer mit allgemeinen und unklaren Formulierungen eine Atmosphäre der Angst und Unsicherheit geschaffen. Die DSGVO steht allem Anschein nach in genau dieser Tradition.
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