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Mit das größte Problem vor dem unser Volk derzeit steht ist die Bildung und Abschottung von Parallelgesellschaften. Diese zeichnen sich aus durch eine eigene der Mehrheitsbevölkerung unverständliche Sprache und ein eigenes inkompatibles Rechtsempfinden und Wertesystem. Der Anteil dieser Parallelgesellschaft an der Gesamtbevölkerung wächst ständig und sie wird, wenn man derzeitige Trends extrapolieren darf, in einigen Jahrzehnten die Mehrheit stellen. Schon jetzt beanspruchen sie für sich die Herrschaft über das Recht und Gesetz im Lande und es gelingt ihnen, es sich nahezu vollständig zu unterwerfen. Bis auf wenige Ausnahmen tragen ihre Mitglieder nichts zum Volksvermögen und zur produktiven Volkswirtschaft bei, sondern schmarotzen auf Kosten und zu Lasten der einheimischen Ursprungsbevölkerung. Ein Zusammenleben dieser beiden Kulturen wird auf Dauer unmöglich sein und das fortdauernde Ignorieren dieser stetig wachsenden Gefahr und Belastung muß in absehbarer Zeit den völligen Zusammenbruch unseres sozialen und Wirtschaftssystems zur Folge haben.
Die Rede ist, natürlich, von den Juristen und Rechtsanwälten, von wem dachten Sie denn? Diese schmarotzende, die Mehrheitbevölkerung aussaugende Parallelgesellschaft, die die Herrschaft des Landes an sich gerissen hat, vertreibt ihre Zeit mit Spielen ohne jeden erkennbaren Bezug zur realen Welt aber erheblichen, katastrophalen und lähmenden Auswirkungen auf diese. Wenn der Wirtskörper nicht endlich eine wirkungsvolle Immunreaktion ausbildet, wird er von diesen Parasiten bald an die Grenze der Lebensfähigkeit geschwächt sein. Daß das dann zwangsläufig auch die Pathogene selbst treffen muß, ist ein schwacher Trost – aus dem dann einsetzenden Selektionsdruck wird ein noch virulenterer Zweig hervorgehen und auch die neu einwandernden, noch gesunden Bevölkerungsteile treffen.
Ein klassisches Beispiel für das Abtauchen in eine abgeschottete Parallelwelt, das jeden Kontakt und jeden Austausch erschwert oder umöglich macht, mag der folgende Schriftwechsel bieten:
Amtsgericht Aachen, 2008-09-05:
Durch die Zustellung der anliegenden Unterlagen werden Sie gemäß § 48 l 2 WEG zum Rechtsstreit beigeladen. Eine Entscheidung in diesem Verfahren wirkt damit für und gegen Sie. Sie können der einen oder anderen Partei zu deren Unterstützung beitreten. Nach § 70 ZPO erfolgt dies durch Einreichung eines Schriftsatzes, welcher die Bezeichnung der Parteien und des Rechtsstreits, die bestimmte Angabe Ihres Interesses und die Erklärung des Beitritts enthalten muss.
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Anwalt Chaineux, 2008-08-06:
Hiermit bestellen wir uns unter anwaltlicher Versicherung unserer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung zu Prozessbevollmächtigten der Klägerin, in deren Namen ...
Zugleich wird gegenüber [...] Streitverkündete, der Streit verkündet mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten der Klägerin beizutreten.
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Haben Sie schon jemals gelesen „Die Standsicherheit der Brücke wird ingenieurlich versichert.“
oder „Die Wirksamkeit des Medikamentes wird pharmazeutlich versichert.“
und würden Sie erwarten, solche Behauptungen ohne weiteren Beleg als hinreichenden Nachweis akzeptiert zu sehen? Jeder normale Mensch ist selbstverständlich gehalten, etwaige Behauptungen zu beweisen. Was für eine ungeheure Arroganz muß jemand besitzen, der ersthaft erwartet, seine bloße Behauptung müsse von allen nur aufgrund seines Berufes ohne jede Rückfrage als Wort Gottes, Naturgesetz und über jeden Zweifel erhaben hingenommen und akzeptiert werden?
eMail, 2008-09-23:
Wenn es Ihnen schwerfällt, sich in verständlichem Deutsch auszudrücken, biete ich Ihnen gern an, [mir] Ihre Schreiben in gutem Englisch oder notfalls Französisch, [...] erneut zukommen zu lassen...
Die Amtssprache in diesem Land ist meines Wissens immer noch Deutsch, und damit ist das Deutsch gemeint, das von der Mehrheit der Bevölkerung und des Volkes gesprochen und verstanden wird, und nicht eine von einer einzelnen Berufsgruppe geschaffene unverständliche Kunstsprache.
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Anwalt Chaineux, 2008-10-08:
Ich bin der Auffassung, dass sich dieser Sachverhalt hinreichend verständlich aus der Klage ergibt.
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Es ist symptomatisch, daß in dieser parallelen abgeschotteten Welt eben das als schwer verständlich und erklärungsbedürftig angesehen wird, was sich dem autochthonen Normalbüger unmittelbar erschließt: Eine Mieterin füttert Tauben und lockt sie in großer Zahl an, eine andere fühlt sich davon und von dem Kot belästigt. Der andere Teil, die „Streitverkündungen“ und „Beiladungen“ entspringen vollständig deren Lebensalltag, bedürfen keinerlei Erläuterung, und sind für sie so selbstevident, daß eine solche gar nicht möglich wäre. Gibt es irgendetwas, ist irgendetwas auch nur denkbar, das, neben dem grenzenlosen Überlegenheitsgefühl und der Überzeugung, etwas besseres zu sein, den Begriff der Parallelgesellschaft eindeutiger illustrieren könnte?
Die Fairness gebietet es, auch dieses Antwortschreiben von Amtsrichter Schneiders aufzuführen, in dem er die Rechtslage in klarem Deutsch und für den Normalbürger verständlich ausführlich erläutert. Bei anderen Gruppen würde jetzt die Integrationsfähigkeit und -bereitschaft ausdrücklich gelobt und der betreffende, zu Recht, ein Gewinn für die Gesellschaft genannt.