Der Mutterkult hat in unserer gleichgeschalteten feministischen PC langsam Formen angenommen, die denen des dritten Reiches in nichts nachstehen. Väter dagegen sind überflüssig und nicht-alleinerziehende Familien hoffnungslos veraltet und für Kinder nur schädlich.
Nahezu ausnahmslos, wenn irgendwo ein lebendes oder totes mißhandeltes Kind entdeckt wird, ist in den ersten Meldungen vom Vater die Rede und fast immer stellt sich diese voreilige Zuweisung im Nachinein als falsch heraus. Aber das steht dann irgendwo auf den Innenseiten, wenn der Fall längst nicht mehr aktuell ist. Kaum jemals wird in solchen Meldungen aber die Mutter erwähnt. In Wahrheit kommt es aber fast nie vor, daß sich ein Vater an seinem eigenen Kind vergreift oder nicht alles täte, um es unter Gefahr des eigenen Lebens vor anderen zu schützen. Es gibt jedoch Dutzende wohldokumentierter Fälle, in denen Mütter der Mißhandlung und dem Mißbrauch ihrer Kinder durch die aktuellen Bettgenossen nicht nur wissend und untätig zusehen sondern nicht selten noch aktiv mithelfen. Solche Meldungen verstecken sich irgendwo kleingedruckt im siebten Absatz oder werden ganz verschwiegen.
Um dieser bewußt verzerrenden Einseitigkeit etwas entgegenzusetzen sollen hier einige wenige Beispiele dokumentiert werden.
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Mit Jahrzehnten Verspätung wird das Thema jetzt endlich auch öffentlich, zunächst in einem obskuren Radiobeitrag in einem Spartenkanal. Natürlich wird der Link oben schon in einem Jahr ein toter sein und hier eine dauerhafte Kopie anzubieten verbietet mir die Abmahnmafia. So schwingt sich die Obrigkeitsmacht zur Herrin über die Vergangenheit auf.
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Und wieder haben femnistische Familiengerichte mit ihrer kompromißlosen Väterausgrenzung ein Kind dem fremden Bettgenossen der Mutter schutzlos ausgeliefert. Nie hat eine Gesellschaft derart gnadenlos die eigenen Kinder auf dem Altar einer Ideologie geopfert wie diese.
... hat eine 36 Jahre alte Erzieherin aus Bad Salzdetfurth zugegeben, jahrelang die Handlungen an ihrer eigenen Tochter fotografiert und gefilmt zu haben. Auch ihr 47 Jahre alter Lebensgefährte, der das Mädchen missbrauchte, gab sämtliche Taten zu.
Demnach habe sie aus Liebe zu ihrem Lebensgefährten gehandelt und ihre kleine Tochter animiert, willig zu sein und bestimmte Handlungen vorzunehmen. ... machte die Mutter von 2005 bis 2007 in sieben Fällen Aufnahmen davon, ... Im Hintergrund sei die Stimme der Frau zu hören, hieß es. Sie habe Handlungsanweisungen gegeben.
Das ist die Art von Kindeswohl, der deutsche Familiengerichte sich verpflichtet sehen.
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Die junge Frau mit dem wahrscheinlichen Vornamen Karla sei vor acht Jahren von ihrer deutschen Mutter Christina in diese gottverlassene Ecke Bosniens gebracht worden, erklärt Admir Arnautovic, Sprecher der Staatsanwaltschaft, in einem Telefonat aus Tuzla.
Die Mutter habe einen heute 52-jährigen Bosnier geheiratet, obwohl der mit seiner bosnischen Frau eine gültige Ehe besaß. Die "Zweitfrau" Christina habe ihre Tochter dem Stiefvater überlassen, der sie gemeinsam mit seiner rechtmäßigen Ehefrau brutal gequält habe.
Vieles ist an diesem Fall noch zu unklar und widersprüchlich , um ein Urteil zuzulassen. Drei Fragen aber drängen sich auf, die die deutsche Journaille wieder einmal konsequent nicht stellt:
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Leider habe ich zu diesem kurzen Clip aus dem Radio (3'31") vom 2011-07-06 keine weiteren Daten notiert. Es dürfte sich um einen Ausschnitt aus der Sendung Redezeit im WDR handeln.
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Es ist immer und immer wieder das gleiche Muster: Allein-„erziehende“ Mütter, die den Vater vertreiben und ausgrenzen, einen neuen, jungen Bettgenossen ins Haus holen und dann tatenlos zusehen.
„Der 20-Jährige soll laut Anklage das Kind verletzt, die 21 Jahre alte Mutter viel zu lange keine Hilfe geholt haben. Mediziner Siekmeyer sagte, dem Jungen müssten eine ganze Reihe heftiger Tritte oder Schläge versetzt worden sein. Die schweren Verletzungen seien mit einem einzigen Tritt oder einem Fausthieb nicht erklärbar. Beide Ärzte berichteten zudem, dass es bei Lion starke Hinweise auf frühere Misshandlungen gebe.“
Und, interessiert das einen einzigen Familienrichter oder Fachanwalt? Was treibt den Streitwert hoch und führt per Gebührenordnung zu hohen Einnahmen, Kind, Porsche oder Vermögen? Eben.
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Was soll ich hier noch groß schreiben? Es ist immer wieder genau das selbe Bild:
“„Er hatte Lust am Quälen und urinierte sogar auf den geschundenen, nackten Körper des Jungen“, sagte Richter Pohl. Das Martyrium Julians zog sich über drei Stunden hin. Der Richter sagte, die Mutter habe das rigide Erziehungsverhalten ihres damaligen Lebensgefährten gebilligt. Schon Tage vor der Tat im niedersächsischen Delligsen habe der Mann Julian brutal geschlagen.”
Wie konnte es passieren, daß so ein Mann in der Wohnung zweier kleiner Kinder lebte und oft längere Zeit mit diesen allein blieb? Überraschend kam seine Tat auf jeden Fall nicht:
„Bereits vor der Tat war der Mann laut Anklage mehrfach gewalttätig. Dem Fünfjährigen soll er mit der flachen Hand mehrfach so fest aufs Gesäß geschlagen haben, dass sich Blutergüsse bildeten. Einen weiteren Sohn der Lebensgefährtin soll er so heftig am Geschlechtsteil gezogen haben, dass die Wunde im Krankenhaus behandelt werden musste. Bereits vor mehr als einem Jahr soll der 26-Jährige außerdem seine damalige Ehefrau mit der Faust niedergeschlagen und anschließend mehrfach getreten haben. Während des Verfahrens soll ein psychiatrischer Gutachter klären, ob der Mann möglicherweise vermindert schuldfähig ist.“
Wer hat denn diesem Ungeheuer, das, schuldhaft oder nicht, sich deutlich erkennbar offensichtlich in keiner Weise unter Kontrolle hatte, die eigenen Kinder rücksichtslos und vorsätzlich ausgeliefert?
„Die Mutter war in der Nacht mit Julians jüngerem Bruder im Krankenhaus. Sie verfolgte den Prozess als Nebenklägerin und fing während der Urteilsbegründung immer wieder an zu weinen.“
Warum sie im Krankenhaus war wird nicht gesagt, eine Infektionskrankheit wird es nicht gewesen sein. Und was geschieht der Hauptäterin, die jeden Schutz und jede Fürsorge für die eigenen Kinder vermissen ließ? Sie tritt schamlos und heuchlerisch als Nebenklägerin auf. Gab es Alternativen, wäre eine dem Kindeswohl wirklich förderliche Lösung möglich gewesen?
„Im Prozess um die Tötung des kleinen Julian aus Delligsen hat gestern der leibliche Vater des Kindes ausgesagt. Der 26-Jährige berichtete im Landgericht Hildesheim, sein fünfjähriger Sohn habe Angst vor seinem neuen Ziehvater gehabt, der den Kleinen später im Drogenrausch umbrachte. „Ich möchte nicht zu Mama. Ich habe Angst vor Björn. Ich möchte bei dir wohnen“, habe das Kind eine Woche vor der Tat zu ihm gesagt.“
„Richter Pohl ergänzte: „Die Wohnung war verdreckt und vermüllt. Überall lag Katzenkot herum.“ Nach seinen Worten muss nun das zuständige Jugendamt prüfen, ob die Mutter geeignet ist, Kinder aufzuziehen. Die ein und drei Jahre alten Brüder von Julian leben nach wie vor bei der 28-Jährigen.“
Vorhersehbar war die Tat also, und leicht vermeidbar wäre sie auch gewesen. Aber nicht für deutsche Familengerichte, die nicht einmal jetzt die offensichtliche Konsequenz ziehen sondern weiter dem nationalsozialistischen Mutterkult huldigen. Auf das Leid des einzelnen nahm die brutale Ideologie der Nazis noch nie Rücksicht, warum jetzt, wo wieder die Straßen dem marschierenden Mob gehören, der sich jetzt „Antifa“ nennt, damit anfangen?
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Diesmal ist es anders als sonst. Nicht nur ist dieser Mutter kein Vorwurf zu machen, sondern sie hat bei ersten Anzeichen des Problems sofort und nachhaltig zum Wohl der Tochter eingegriffen. Und doch auch hier das alte Muster. Auch im besten Fall und auch bei der besten Mutter sind offenbar Kinder allein durch die Unterbringung bei ihr besonders gefährdet. In der Summe aller Beweise muß jeder Familienrichter, dem wirklich am Wohl der Kinder und nicht an der Versorgung der Mutter zur Entlastung der Staatskasse gelegen wäre, Kinder im Normalfall und bevorzugt dem Vater zusprechen. Der ist in der Regel auch derjenige Elternteil, der das Kind auch dann zu sich nehmen möchte, wenn keine Zahlungen mit ihm verbunden sind und er für den Unterhalt selbst aufkommen müßte. Allein das sollte eigentlich zu denken geben, aber im Weltbild von Juristen kommt so eine Möglichkeit offenbar nicht vor.
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Ein Mann vergeht sich an seiner Stieftochter. Leider nicht außergewöhnlich und durch nichts zu entschuldigen, aber schon meine Urgroßmutter wurde nicht ohne Grund als Kind vor fremden Männern gewarnt. Achteinhalb Jahre Gefängnis sind sicher nicht zu viel.
So viel dazu. Aber wie so oft ist es auch hier nicht alles:
Die leibliche Mutter und Ehefrau war beim Missbrauch nicht nur anwesend. Sie zeigte ihrer Tochter auch konkret, welche sexuellen Handlungen sie auf welche Weise am Stiefvater vorzunehmen hatte. [...]
Weil die Tochter beim Geschlechtsverkehr Schmerzen verspürte, beschaffte die Mutter im Auftrag des Stiefvaters ein Schlafmittel.
Wurde auch die Mutter bestraft? Aber sicher, mit dreieinhalb Jahren, etwas mehr als ein Drittel der Strafe des Bettgenossen, dem sie ihre Tochter ausgeliefert hat. Und von den Gerichts- und Anwaltskosten wurde sie auch befreit, die wurden der Allgemeinheit der Steuerzahler auferlegt.
Wann wird sich endlich die Erkenntnis durchsetzen, daß die größte einzelne Gefahr für Kinder von alleinerziehenden Müttern ausgeht, und wann wird gegen diese auch nur ein Bruchteil dessen unternommen, was für viel kleinere und eingebildete Risiken mit vollen Händen verschleudert wird?
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Wie immer ruft die Überschrift: Vater missbrauchte seine drei Kinder und erst im Kleingedruckten erfahren wir vom Urteil des Kasseler Landgerichts gegen [den] Stiefvater
.
Nun, das ist ja normal und wir erwarten es nicht anders. Wieso aber stand eigentlich nur ein Angeklagter vor Gericht? Der Artikel erzählt verharmlosend: "Die Mutter sagte aus, sie habe ihren damaligen Mann [...] ertappt, [...] Zur Polizei ging sie nicht."
Polizei ist eine Sache, und keine sehr wichtige. aber hat sie irgendetwas unternommen, um ihre eigenen Kinder danach vor diesem Mann zu schützen? Interessiert das den Staatsanwalt? Wie immer zweimal Nein. Natürlich sind es meist Männer, die sich aktiv an Kindern vergreifen. Aber es sind Mütter, die diese Männer als Bettgenossen ins Haus holen und ihnen ihre eigenen Kinder schutzlos ausliefern.
Wäre es irgendeinem der feministischen Heuchler, die ständig das Kindeswohl im Mund führen tatsächlich an diesem gelegen, sie müßten endlich anerkennen, daß die größte Gefahr für Kinder im Elternhaus von Müttern ausgeht, und entsprechend handeln. Nur wäre das ein erhebliches Problem. Unterhaltsempfangende Mütter, denen stets und nahezu unbesehen Prozesskostenhilfe zugestanden wird, lassen sich mühelos und immer wieder zu sinnlosen Prozessen anstacheln. Ohne sie bräche für unsere Anwälte eine der größten Einnahmequellen weg. Das wissen natürlich auch die Juristen, die die absolute Mehrheit im Parlament und hundert Prozent aller Richter stellen und wissen, was sie zur Versorgung ihrer Standesgenossen zu tun haben.
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Der wegen des Todes der kleinen Nadine aus Gifhorn angeklagte 32-jährige Mann ist nicht der leibliche Vater des verschwundenen Mädchens.
"Jetzt kommt der schon wieder damit an" – ich weiß, das höre ich öfter. Ist das denn nicht wirklich ganz egal? Ja und nein. Drei Punkte:
Und in diesem Kontext ist es jetzt alles andere als irrelevant, daß Kinder mindestens zehnmal so häufig von ihren eigenen Müttern mißhandelt oder mißbraucht oder vor Mißhandlung oder Mißbrauch durch andere nicht geschützt werden als von ihren Vätern. Vergleichen wir das mit der Hysterie des aktuellen Nichtraucherschutzes. Die durchaus umstrittenen Studien zum Passivrauchen nennen Risikovergrößerungen von 30–50 % – eine Verzehnfachung sind 900 % mehr! An diesem Maßstab gemessen müßte jeder, der einem Kind den Vater entzieht wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt werden, aber die PC war schon immer einäugig.
Die politisch korrekte Berichterstattung tut natürlich alles, um dieses Verhältnis nicht offensichtlich werden zu lassen. Ein paar Zitate aus anderen Artikeln über diesen Fall:
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Der Junge war am Freitag vergangener Woche an einer massiven Hirnblutung gestorben. Der 45-jährige Stiefvater – ein arbeitsloser Dreher – hatte Misshandlungen eingeräumt. Mehmets ebenfalls arbeitslose Mutter soll das billigend zugelassen haben.
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Bei dem Mädchen aus Großenkneten bei Oldenburg seien Anzeichen mehrfacher Vergewaltigungen und Spuren von Bissen am ganzen Körper entdeckt worden, sagte ein Sprecher des Universitätsklinikums (UKE) in Hamburg am Dienstag. Danach sollen die Spuren brutaler Gewalt bei der Dreijährigen zum Teil schon Monate zurückliegen.
Am 8. Dezember war der 30 Jahre alte Lebensgefährte der Mutter in Hamburg festgenommen worden. Er wird verdächtigt, das Kind sexuell missbraucht und schwer misshandelt zu haben. Es werde weiter geprüft, ob die Mutter davon gewusst habe, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Was wird da eigentlich geprüft? Wäre es für eine Mutter etwa eine Entlastung, von all dem bei eigenen Kind in der eigenen Wohnung nichts mitzubekommen? Zwei Tage vorher hieß es:
Die Mutter des dreijährigen Mädchens aus Großenkneten soll die Taten ihres Lebensgefährten offenbar geduldet haben, berichtete das "Hamburger Abendblatt Sonntags". "Das Kind hat schlimme Verletzungen am ganzen Körper, die offenbar von massiver stumpfer Gewalt herrühren", zitierte das Blatt die Rechtsanwältin Marion Erdmann, die sich um die Belange des Kindes kümmert.
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Der 24 Jahre alte Angeklagte muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen neun Jahre ins Gefängnis. Die 24-jährige Mutter erhielt eine vierjährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen.
Natürlich wird die Mutter viel milder bestraft, sie hat ja nichts getan:
Die Staatsanwaltschaft [...] sah in dem Mann den "Aktivtäter". Er soll das Kind Weihnachten 2005 geschüttelt und auch zuvor mehrfach misshandelt haben. Der Mutter warf der Anklagevertreter vor, die Gewalttaten nicht verhindert zu haben.
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Die Mutter und ihr Lebensgefährte sind wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt, im Falle der jungen Frau begangen durch Unterlassen. Sie griff der Staatsanwaltschaft zufolge nicht ein, wenn ihr erheblich vorbestrafter Partner das Kind prügelte und trat, es mit heißem Wasser verbrühte und mit brennenden Zigaretten quälte. Eine Nacht musste die Kleine laut Anklage nackt im Freien stehen, wobei sie sich eine Infektion der Luftwege zuzog.
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Dieser Fall ist in vieler Hinsicht so aufschlußreich, daß ich ihm eine eigene Unterseite gewidmet habe. Die Mutter ist natürlich unschuldig: "Gegen die Mutter des Zweijährigen besteht laut Zepter kein Verdacht.
" Trotz einer Qualifikation als Krankenpflegehelferin
hatte sie davon, daß Tim schon vor seinem gewaltsamen Tod am 9. November 2005 mißhandelt worden
ist, natürlich nichts mitbekommen. Selbstverständlich ist es auch völlig normal, daß eine Mutter jemand die Betreuung des Zweijährigen übernehmen
läßt, mit dem sie zum Tatzeitpunkt erst ein halbes Jahr zusammen
ist. Der Vater, der offenbar ganz in der Nähe wohnt und sein Kind nur selten sieht, worüber es in der Vergangenheit Streit zwischen dem Mann und der Frau gegeben
hat, kommt natürlich nicht infrage, er hat regelmäßige Besuchszeiten
und sich damit abzufinden. Das alles, und auch, daß sie durch Belügen der Polzei die Suche – und damit zu dem Zeitpunkt potentiell seine Lebensrettung – erschwert, findet Dieter Böckel, Leiter der Bezirkskriminalinspektion Itzehoe, "ungewöhnlich, aber nachvollziehbar"
.
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Von der Mutter habe das Kind keine Hilfe bekommen - sie habe bei den Quälereien sogar mitgemacht, stellte das Münchner Schwurgericht am Mittwoch fest und verurteilte im neu aufgerollten Prozeß um den Tod der Dreijährigen überraschend beide Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft.
Im ersten Urteil sah das noch ganz anders aus:
Der 31jährige Haupttäter wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Mißhandlungen an dem Kind zu 10 Jahren und 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Gleichzeitig wurde seine Einweisung in die Psychiatrie nach zwei Jahren Haft verfügt. Die 26-jährige Mutter des Mädchens erhielt eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Mißhandlung durch unterlassene Hilfeleistung.
Die Frage drängt sich auf, ob der Prozess auch dann neu aufgerollt worden wäre, wenn die Strafe des "Haupttäters" dem Staatsanwalt genügt hätte.