Türkei: Geschlossene Priesterseminare

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte e.V.

An den EU-Ministerrat
An die türkische Regierung

Im Sommer 1971 - also vor 35 Jahren - wurde als Folge einer Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichtshofes der Lehrbetrieb in der 1844 gegründeten theologischen Fakultät von Chalki eingestellt. Seither wird das Gebäude von Mitarbeitern der griechisch-orthodoxen Kirche so gepflegt, dass der Betrieb jederzeit wieder aufgenommen werden könnte. Die EU, deren Mitgliedschaft die Türkei anstrebt, verlangte mehrfach die Wiederöffnung des Priesterseminars und machte dies u.a. in den Kopenhagener Kriterien zur Vorbedingung für die Aufnahme von Beitrittsgesprächen. Noch am 23. Januar 2006 forderte der EU-Ministerrat in einem Türkei-Dokument das Recht auf Ausbildung christlicher Geistlicher und bezog neben der Forderung nach Öffnung des griechisch-orthodoxen theologischen Seminars auch die Öffnung des seit 1970 geschlossenen Seminars der armenischen Christen in Üskudar am Bosporus mit ein.

Nach der öffentlichen Äußerung des türkischen Unterrichtsminister Heseyin Cem im Jahre 2003, wonach es keinen Grund gebe, "sich einer theologischen Hochschule zu widersetzen, da es 24 theologische Fakultäten für Muslime in unserem Land gibt", und hoffnungsvollen Ansätzen für die Rückkehr vertriebener und geflohener Christen aus der Türkei ist festzustellen, dass die Versprechen, den einheimischen Christen volle Religionsfreiheit zu gewähren, nicht mit dem nötigen Ehrgeiz verfolgt werden. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte und die Unterzeichner stellen fest, dass Religionsfreiheit keine Gefälligkeit, sondern ein Recht ist, das der türkische Staat zu schützen hat, wozu auch das Recht auf Ausbildung des Priesternachwuchses gehört. Die Unterzeichner fordern die türkische Regierung auf, der Öffnung des theologischen Seminars auf Chalki bis zum 3. Oktober 2006 - das wäre ein Jahr nach Beginn der EU-Beitrittsverhandlungen - zuzustimmen. Sollte sich die türkische Regierung dazu nicht in der Lage sehen, soll der EU-Ministerrat die Gespräche bis zur Bekanntgabe eines akzeptablen und verbindlichen Termins für die Öffnung des Seminars unterbrechen.

Quelle: http://www.igfm.de/?id=596

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