Die Wahrheit braucht keinen zusätzlichen äußeren Schutz, weil sie durch sich selber wirkt und ihre Leugner einfach dadurch, daß sie ihre Unfähigkeit zur Wahrheit demonstrieren, die gesellschaftliche Satisfaktionsfähigkeit verlieren.
Wer behauptet, der Zweite Weltkrieg sei nie entfesselt worden, die Atombombe auf Hiroshima sei nie gefallen und die Mauer in Berlin nie gebaut worden, der kann der geschichtlichen Wahrheit nichts anhaben und auch keine Toten beleidigen. Er macht lediglich sich selber unmöglich, und das nicht zu knapp. Warum überließ man Zündel dann nicht einfach seinem Schicksal?
Offenbar dient das Verfahren als erzieherische Maßnahme. Laut einem taz-Bericht hat der Vorsitzende Richter alle Beweisanträge zum Schluß mit der Begründung abgelehnt, „daß es unerheblich sei, ob es den Holocaust gegeben habe oder nicht, seine Leugnung jedenfalls sei in Deutschland verboten“.
Vorausgesetzt, die Schilderung trifft zu, dann hätte diese Begründung, die in die mittelalterliche Dogmatik zurückverweist, einen verborgenen Zweck der Gesetzeslage offenbart, die zu Zündels Verurteilung geführt hat: Wenn Sachverhalte unter den Schutz von Gesetzen gestellt werden, geht es gar nicht um die Sachverhalte, sondern um die Sicherung einer für sie beanspruchten Deutung, Hoheit und Heiligkeit; geht es um die Behauptung des quasi-konfessionellen Glaubens, der sich daran knüpft; geht es darum, Konformismus zu einer herrschenden Glaubens- und Wertegemeinschaft zu erzwingen.
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