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Am 1. und 16. Mai 2003 wurde bei den Diskussionen über Israels Vorbehalte in Bezug auf die Initiative der Road Map vereinbart, dass es keine Bautätigkeiten an jüdischen Gemeinden in Judäa, Samaria und Gaza geben wird, mit Ausnahme bereits bestehender Gemeinden. Diese Worte wurden geäußert, vereinbart und in den Gesprächsunterlagen dokumentiert, die im Amt des Ministerpräsidenten verwahrt werden. Ich bin sicher, eine effiziente Suche wird die parallelen amerikanischen Akten zu Tage fördern.
So geht die tagtägliche Diplomatie vonstatten: Gespräche zwischen den autorisierten Vertretern von Staaten, gefolgt von einer mündlichen, in Echtzeit von einem oder mehreren Anwesenden aufgezeichneten Übereinkunft, und die Dokumentation, die die Vereinbarungen widerspiegelt.
Reguläre diplomatische Kontakte und durch sie erzielte Übereinkünfte münden nur selten in einem detaillierten Vertragswerk, das eine Einleitung sowie nummerierte Klauseln und Paragraphen umfasst. Und dies ist genau, wie die oben erwähnte Vereinbarung abgesichert wurde, als eine Ausnahme des allgemeinen Bautätigkeitseinfrierungsdekrets in der Road Map.
Die Vereinbarung wurde der Öffentlichkeit in Israel und im Ausland am 18. Dezember 2003 bekannt gemacht. In seiner „Herzliya-Rede“, die erstmals den Gaza-Abkoppelungsplan präsentierte, führte Ministerpräsident Ariel Sharon die Substanz der Vereinbarung aus, die nun von einer Kontroverse umnebelt wird. Dies ist, was zu jener Zeit gesagt wurde: „Israel wird alle seine Verpflichtungen erfüllen, einschließlich der Angelegenheit des Siedlungsbaus. Es wird keine Bautätigkeit jenseits der bestehenden Bebauungslinien geben. Es wird keine Beschlagnahmungen von Land für Bautätigkeiten, keine besonderen wirtschaftlichen Anreize geben und keinen Bau von Sondersiedlungen.“
Der Text der Rede wurde allerorts gelesen, analysiert und sorgfältig studiert, vor allem in den Vereinigten Staaten. Aber niemand, weder hier noch dort, stand auf und protestierte: „Was für Bautätigkeiten? Was für eine Vereinbarung?“ Der Rede wurde großer Beifall gespendet, unter anderem vom damaligen US-Botschafter in Israel – der sich unter den Ehrengästen der Herzliya-Konferenz befand und kürzlich die Existenz des Abkommens in einem von ihm verfassten Artikel geleugnet hat. Die gegenwärtige Position der US-Regierung zu dieser Angelegenheit ist peinlich, gelinde gesagt. Sprüche wie „Solch eine Vereinbarung hat es nie gegeben“, „Das waren nur mündliche Übereinkünfte“ oder „Wenn es eine Vereinbarung gegeben hat, wurde sie von Israel verletzt, und in jedem Fall sollte sie angesichts der gewandelten Umstände annulliert werden“ erinnern an eine Person vor Gericht, die behauptet, niemals einen Schuldschein unterzeichnet zu haben, und gleichzeitig versichert, ihn schon vor langer Zeit vollständig abgezahlt zu haben.
Die derzeitige Außenministerin ist soweit gegangen zu erklären, dass in den Regierungsunterlagen keinerlei Erwähnung der Vereinbarung zu finden ist. Ein früherer Mitarbeiter des Weißen Hauses, Elliot Abrams, schrieb kürzlich, dass Clinton irrt und es eine Vereinbarung gegeben habe. „Ich war dabei“, bemerkte er in einem Wall Street Journal-Artikel von vergangener Woche.
In der Tat hat es eine Vereinbarung gegeben, die dokumentiert (zumindest in israelischen Akten) und publik gemacht worden ist. Wir sollten auch daran denken, dass auch mündliche Vereinbarungen respektiert werden müssen, so lange es substantielle Belege für die Existenz einer solchen Vereinbarung gibt. Darüber hinaus hat sich in den vergangenen sechs Jahren nichts Grundlegendes geändert, was die Annullierung der Vereinbarung rechtfertigen würde.
Die Leugnungen der US-Regierung sind nicht nur unfair und ungerecht; sie sind auch unklug. Der arabisch-israelische Konflikt ist erfüllt von Misstrauen. Wenn einmal Endstatusabkommen gesichert sind, werden sie viele amerikanische Garantien und Verpflichtungen erforderlich machen, insbesondere in Hinsicht auf langfristige Sicherheitsregelungen. Ohne solche ist es zweifelhaft, ob ein Abkommen erzielt werden kann.
Wenn allerdings Entscheidungsträger in Israel (oder sonst wo) erkennen, dass – Gott bewahre – eine amerikanische Zusicherung nur solange gültig ist, wie sich der betreffende Präsident im Amt befindet, wird niemand solche Zusicherungen wollen. Die alte Regel, der nach Vereinbarungen respektiert werden müssen, ist die Existenzgrundlage gesellschaftlicher und politischer Ordnung in der Welt.
Aus diesem Grund müssen wir das Folgende festhalten: Israels Recht auf eingeschränkte Bautätigkeit in Gemeinden Judäas und Samarias, innerhalb der bestehenden Baulinien, wurde als Ausnahme der Bautätigkeitseinfrierungsklausel in der Road Map vereinbart. Und da Vereinbarungen respektiert werden müssen, muss auch Israel in Hinsicht auf die Einhaltung der Road Map jeden Zweifel ausräumen. Die Verpflichtung, Vereinbarungen zu respektieren, gilt auch für Israel.
(Yedioth Ahronot, 02.07.09)