Fake News und die Aufklärer

Die Lügenpresse lügt (XI)

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Es scheint fast, als kündigte sich eine Wende an und hätten Teile der Lügenpresse begonnen, zu manchen Themen auch manchmal die Wahrheit zu sagen. Aber keine Sorge, unsere fleißigen Wächter von der Fake News Aufklärung bügeln die Bresche schon wieder aus.

Gerade geht die anonymisierte Kopie eines Zuweisungsbescheides an eine alleinerziehende Mutter durch die Schlagzeilen, der der Steuerzahler Monat für Monat 7 300 € an staatlichen Zuweisungen zukommen läßt. Natürlich darf das nicht stimmen und die emsigen Faktenchecker vom Bildblog stellen umgehend richtig:

Die 7300 Euro sind nicht die monatlichen „Einkünfte“ der zehnköpfigen Flüchtlingsfamilie. Es handelt sich um die Summe, die der Staat für sie im Monat ausgibt, zum größten Teil für eine Unterkunft.

Man kann [die Angabe] schließlich so verstehen, dass die Flüchtlingsfamilie die ganze Summe bar ausgezahlt bekommen oder dass der Staat sie ihr in dieser Höhe überwiesen hat. Doch weder das eine noch das andere stimmt. Tatsächlich hat die Familie deutlich weniger (Bar-)Geld pro Monat bekommen.

Es ist schon eine tolle Sache, was die emsigen Aufklärer so alles herausfinden. Unbekannt zu sein scheint ihnen, daß auch andere Gutverdiener ihr Monatseinkommen nicht zum freien Verjubeln bar in der Hand halten. Die müssen ihre ganze Miete, die Mietnebenkosten und anderes Fixes mehr vom versteuerten Nettoeinkommen bestreiten.

Es ist wider die linken Oberlehrer also sehr wohl richtig, die vollen siebentausenddreihundert im Monat als Einkommen zu rechnen, als Nettoeinkommen wohlgemerkt. Jetzt machen wir aus diesem Netto einmal ein Steuerbrutto und rechnen zu dem die Arbeitnehmer- und -geberanteile der Sozialversicherungen dazu und wir haben das tatsächlich vorliegende Bruttoeinkommen[1]:

Nettoeinkommen87 600 €
Freibetrag für 9 Kinder66 900 €
netto nach Steuer20 700 €
zu versteuern26 000 €
Sozialabgaben13 000 €
Bruttoeinkommen105 900 €

Aber auch das ist noch lange nicht alles. Beim Steuerzahler fallen zudem noch etliche Dinge an, die Leistungsempfänger regelmäßig frei haben: von der Monatskarte für den Bus über die Beiträge zum Sportverein bis zum Schulessen und der Nachmittagsbetreuung der Kinder plus der GEZ-Steuer kommt da so einiges zusammen. Wir sind damit in einem Bereich angekommen, in den in Deutschland nur sehr wenige, meist gut gebildete und auch nach der Ausbildung außergewöhnlich Erfolgreiche aufsteigen. Das sind die, die von der Linken regelmäßig als Ausbeuter verunglimpft werden und von denen höhere Abgaben verlangt werden. Ja, solche Einkommen sollen für manche Gutmenschen gleich komplett verboten werden.

Der deutsche Facharbeiter mit der halbtags arbeitenden Frau, der mit drei oder vier Kindern jeden Pfennig dreimal umdreht, reibt sich angesichts solcher Zahlen verwundert die Augen. Ja, manchmal bedarf es wirklich der „Richtigstellung“ um eine sonst leicht übersehene Meldung so recht würdigen zu können.

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Die Zahlen sind leicht gerundet und ziemlich sicher auch unvollständig und nicht ganz fehlerfrei. Die Größenordnung der Sachverhaltes geben sie aber korrekt wieder.

Von den 12 * 7 300 € sind 9 * 7 430 € im Jahr der steuerfrei durchgereichte Kinderfreibetrag. Der verbleibende Rest ist der Nettobetrag nach Steuer.

Die Sozialabgaben betragen rund 40 % des nominalen Bruttoeinkommens. Die Hälfte davon wird als Arbeitnehmeranteil vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bezogen auf dieses betragen sie also 40 von 80 gleich 50 %.

Wahrscheinlich ist dieser Wert viel zu niedrig. Der Kinderfreibetrag ist zwar steuer- aber keineswegs sozialabgebenfrei. Damit wäre das Bruttoeinkommen um noch einmal 33 000 €/a höher. So viel müßte ein steuerzahlender Arbeitnehmer also verdienen, nur um am Ende genau gleich gut dazustehen wie diese Leistungsempfängerin. Von all der zu diesem Zweck geleisteten Arbeit bleibt ihm dann genau gar nichts.     Zurück