Muß Facebook Accounts unter falschem Namen zulassen?

Facebook muss künftig die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern, auch dürfen Nutzerinnen und Nutzer nicht länger dazu gezwungen werden, ihre realen Namen zu verwenden. Das hat das Landgericht Berlin [angeblich] in einem Urteil festgestellt, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist (Az 16 O 341/15).

Die Lügenpresse lügt (XII)

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Fast wäre ich bei dieser Meldung meinen Vorurteilen gefolgt und spontan in Juristenschelte ausgebrochen, habe aber zum Glück die Behauptung doch noch vorher geprüft. Bei aller berechtigten Verachtung für die gierige Anwaltskaste sind die deutschen Gerichte – wie schon einmal in den Dreißigern – das letzte vertrauenswürdige Bollwerk gegen den ausufernden Zeitgeist.

Die Zeit schreibt :

In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das Landgericht Berlin (Az 16 O 341/15) [...] die Vorschrift [untersagt], wonach sich Facebook-Anwender bei dem Dienst nur unter ihrem echten Namen anmelden dürfen. Das aber steht im Widerspruch mit dem Telemediengesetz, wonach Onlinedienste auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen müssen.

Das wäre klassischer Fall von Fake News, wenn die generell akzeptierte praktische Anwendung des Begriffes nicht die politische Gesinnung des Mediums einschlösse. Der renommierte Beck Verlag stellt richtig :

Das LG hat diese Frage offen gelassen. Denn nach seiner Auffassung war die Klausel bereits deshalb unzulässig, weil Nutzer damit versteckt der Verwendung dieser Daten zustimmten.

Der Hinweis auf das Telemediengesetz ist hier in jedem Fall unsinnig. Die zitierten Paragraphen beziehen sich allein auf den Fall, daß eine Anmeldung verlangt wird, um rein lesend und konsumptiv auf Inhalte der betreffenden Seiten zugreifen zu können. Für das aktive Veröffentlichen gelten die im selben Gesetz niedergelegten Regelungen zur Impressumspflicht. Ob und in welchem Maße sie auf nicht selbständige Publikationen und auf Leserkommentare zutreffen ist m.W. noch nicht abschließend geklärt. Facebook zumindest versteht sich selbst nicht als Redaktion sondern als reines Medium und kann insofern den Autoren – im Gegensatz zu moderierten und erst nach Kontrolle freigeschalteten Leserbeiträgen zu Zeitungsartikeln – die Verantwortung nicht abnehmen. Daraus ergibt sich nach meinem Rechtsverständnis, daß der Verantwortliche erkennbar sein muß.

Die Journalisten der Zeit sind offenbar entweder zu jung (oder einfach zu ungebildet), um das Internet zu begreifen oder aber sie gehören zu der Generation, die mit dem C64 per DFÜ raubkopierte Spiele tauschte und hehlte, und hat deren kriminelle Anonymität und Jargon verinnerlicht. Am UseNet und an den seriösen BBS-Netzen konnte man in der Zeit vor dem Ewigen September rein technisch überhaupt nur unter seiner echten Identität teilnehmen. Anonyme Leserbriefe haben deutsche Zeitschriften bisher noch nie angenommen.[1] Die Zeit selbst hat allerdings inzwischen einen verschlüsselten Upload für anonyme Denunziationen eingerichtet. Es wird immer deutlicher, in welche Richtung unsere einst vorbildliche Demokratie von der herrschenden Klasse geführt wird und in wessen Tradition sie sich ganz offen und unverhohlen hineinstellen.


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Der anonyme Abdruck in begründeten Ausnahmefällen ist mit dem ausdrücklichen Hinweis „Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt“ etwas völlig anderes.     Zurück

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