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Wie so oft belügt das BSI , das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, wieder einmal seine Leser.
Google, Facebook und Co. wissen nicht nur, was du letzten Sommer getan hast
Archive wie die Wayback Machine fungieren wie ein Internet-Gedächtnis: Sie ermöglichen es, vergangene Versionen von existierenden Webseiten oder längst gelöschte Webauftritte zu besuchen. Eine spannende Zeitreise, die jedoch auch dazu führt, dass das Internet (fast) nichts vergisst. Wie DIE ZEIT berichtet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt das „Recht auf Vergessen“ von EU-Bürgerinnen und -Bürgern gestärkt: Suchmaschinen wie Google oder Bing müssen demnach in der EU auf Wunsch von Betroffenen Informationen aus Ergebnislisten löschen. Sie müssen außerdem Maßnahmen ergreifen, damit Internetnutzerinnen und -nutzer nicht auf Links außerhalb der EU zugreifen können. Außerhalb der EU gilt dieses Urteil allerdings nicht.
Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch. „Das Internet“ speichert nicht etwa irgendwelche Daten, sondern Dinge die absichtlich und aktiv vom jeweiligen Autor veröffentlicht wurden. Das ist alles andere als neu. Flugblätter, Artikel, Leserbriefe und Zeitungsanzeigen waren schon immer in Archiven erfaßt und einsehbar. Richtig ist, daß die Archivrecherchen heute einfacher geworden sind, und ich zumindest weiß das zu schätzen. Wem immer sich von deren Mißbrauch Vorteile versprach, standen sie schon immer offen.
Um was geht es also wirklich? Wie von Orwell klarsichtig vorhergesehen geht es um die Herrschaft über die Vergangenheit. Genau wie die Auftraggeber von Winston Smith wollen auch die Herrschenden von heute die Vergangenheit verschwinden lassen und manipulieren können. Daß und wie sie dank Neusprech eingängige Begründungen finden und die Zustimmung der Massen erreichen können, ist an derselben Stelle genau beschreiben und vorhergesehen.