Antwort an einen Freund

2019-12-15

Soziale Medien brauchen keine Sonderregeln

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Ein Freund schickte mir diesen Link
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/ohne-buergerrechtsgewissen-16535825.html
und bat mit den den folgenden Fragen um meine Meinung:

Was bedeutet das? Die Bundesregierung schlägt ein verfassungswidriges Gesetz vor!?
Was bedeutet das für den Rechtsstaat? Die freiheitlich-demokratische Grundordnung?

Meine Antwort ist klar und einfach:

Der Text ist völliger Blödsinn. Es geht nicht um irgendwie geartete Foren oder Medien sondern um private und kommerzielle Seiten zum Erfassen und Vermarkten von Personendaten. Beleidigung, Anstiftung zu Straftaten und Volksverhetzung sind strafbar und sollen und müssen es bleiben. Warum gesteht man Fecesbook, Instantkram und den Twits irgendeinen mythisch überhöhten Sonderstatus zu? Wenn ich es zuließe, daß Dritte anonym auf meiner privaten Website volksverhetzende Gewaltaufrufe veröffentlichen, dann hülfe es mir gar nichts, die Texte nicht selber geschrieben zu haben – völlig zu recht haftete ich dafür.

Was passiert denn, wenn Du Morddrohungen in Deinem Briefkasten vorfinden solltest oder Deine Wohnanschrift in einem wenig versteckten Aufuf zu einem gewaltsamen Überfall genannt wird? Vollkommen unabhängig davon, ob es Dein physischer oder Dein elektronischer Briefkasten ist, ob es ein Flugblatt auf Papier oder im Netz ist, wirst Du das Ermitteln und Bestrafen des Urhebers erwarten, Deinen Schutz und das Verhindern von Gewalttaten.

Die Seiten der hochgejubelten „sozialen Medien“ – sie sind weder Medien noch sozial – sind ungewöhnlich groß (von Dummen gemacht worden) aber sonst etwas ganz normales und alltägliches, für das es keine Sonderregeln geben muß.

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