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Ein deutsches Gericht hat mehr oder weniger deutlich und unverklausuliert verkündet, es sei in Deutschland erlaubt und nicht strafbar, „Rechte“ – also Menschen wie mich – auf offener Straße zu verprügeln.
Denn: Welche Relevanz hat hier die Frage nach einer Verwechslung oder nicht? Warum wird sie überhaupt erwähnt? Was hat das mit der zweifelsfrei vorliegenden schweren Körperletzung zu tun?
Principiis obsta!