Principiis obsta!

2024-01-09

Es ist in Deutschland erlaubt, „Rechte“ auf offener Straße zu verprügeln

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Ein deutsches Gericht hat mehr oder weniger deutlich und unverklausuliert verkündet, es sei in Deutschland erlaubt und nicht strafbar, „Rechte“ – also Menschen wie mich – auf offener Straße zu verprügeln.

Denn: Welche Relevanz hat hier die Frage nach einer Verwechslung oder nicht? Warum wird sie überhaupt erwähnt? Was hat das mit der zweifelsfrei vorliegenden schweren Körperletzung zu tun?

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