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Hauptberufliche Radiosprecher sind immer auch gut geschulte Schauspieler, das gehört dazu. Frau Becker moderiert die Sendung
in einem Tonfall an, als stünde sie kurz davor, in Tränen auszubrechen. Zu dieser schamlosen und infamen Manipulation paßt der Inhalt
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„Das Verhältnis der AfD zur Kirche ist feindlich und sie will die Staatsleistungen abschaffen.“
In zahlreichen Bistümern und Kirchenprovinzen wurden Angestellte und ehrenamtliche Mitarbeiter gekündigt und ausgeschlossen, nicht weil es irgendwelche persönlichen Vorwürfe gegeben hätte, nicht weil sie selber Mitglied oder Kandidaten der AfD gewesen wären, sondern weil das für Lebenspartner oder Fsamilienangehörige galt. Anders als offene Feindschaft kann man das kaum nennen, aber es geht in die entgegengesetzte Richtung. Eine Mitgliedschaft in der seit jeher offen religionsfeindlichen SED, einer ihrer Umbennungen oder Tarngruppen wie der DKP war dagegen nie ein Problem und ist bis heute keines.
Die Ablösung der Staatsleistungen ist geltendes Recht und klarer Staatsauftrag. Sie wurde 1919 als Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) beschlossen und 1949 als Artikel 140 in das Grundgesetz übernommen. Die seit mehr als hundert Jahren fehlende Umsetzung ist offener Rechts- und Verfassungbruch. Die AfD mahnt nicht mehr und nicht weniger als Verfassungstreue an.