Die seltsame Auffassung deutscher Behörden über die Gleichheit vor dem Gesetz.
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Nehmen wir einmal an, ich sei Vermieter (bin ich), erstellte jährliche Nebenkostenabrechnungen (tue ich) und mir unterliefe dabei ein Fehler (ist schon vorgekommen), durch den ich versehentlich dem Mieter deutlich zu viel berechne. Einige Zeit später fällt es mir auf. Natürlich habe ich den betroffenen Mieter angeschrieben und den zu hohen Betrag einschließlich angemessener Zinsen sofort zurückerstattet.
Neben wir jetzt rein hypothetisch zusätzlich an, ich sei ein Großvermieter mit hunderten von Wohnungen und anstatt die Mieter direkt zu informieren ließe ich nur eine kleine Meldung in ein obskures Lokalblatt setzen, ein Lokalblatt aus meinem Wohnort fernab der Wohnorte zahlreicher Geschädigter zudem. Weniger als jeder siebzehnte meiner Mieter findet die Notiz und meldet sich. Diese erhalten umgehend das ihnen zustehende Geld sofort zurück. Die restlichen 94 % merken nichts und deren Überzahlung streiche ich als Reingewinn ein. Ich bin kein Jurist, aber wäre das etwa kein Betrug?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht
Ist nicht Betrug zudem ein Offizialdelikt, das die Staatsanwaltschaft bei Bekanntwerden verfolgen muß? Ich denke, als der oben beschriebene Vermieter würde ich mich über meinen Zusatzgewinn nicht lange freuen können, auch dann nicht, wenn ich das gesamte Geld in Verbesserungen der Wohnanlage investierte.
Was ist wirklich passiert? Die Stadt Köln versandte rund 320 000 Bußgeldbescheide für das Überschreiten einer sehr niedrigen Höchstgeschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt im Stadtgebiet. Nur hatte sie es vorher versäumt, die entsprechenden Gebotsschilder aufzustellen, so daß im betreffenden Abschnitt eine Geschwindigkeitsbeschränkung objektiv nicht bestand. Als der Fehler aufflog, forderte sie in Lokalzeitungen dazu auf, sich zu melden und eine Erstattung zu beantragen. 17 500 Geschädigte kamen dem Aufruf nach und erhielten insgesamt 1.4 Millionen Euro zurück. Eine Autobahn wird bekanntlich im Fernverkehr auch von Durchreisenden und Ausländern benutzt. Wie viele werden nie eine Gelegenheit gehabt haben, von dem Fehler zu erfahren, und wie viele Kölner lesen andere Tageszeitungen als das lokale Käseblatt? Den Reingewinn der Aktion, 11.8 Millionen Euro, strich die Stadt ein und verkündete, sie zur Verbesserung der Verkehrssituation verwenden zu wollen.
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In seinem Blog berichtet Herr Rechtsanwalt Markus Kompa, nach eigener Aussage ein großer Freund des deutschen Abmahnrechtes, von einem bemerkenswerten Gerichtsurteil . Angesichts seines Berufes ist es, auch wenn es formal auf den ersten Blick anders aussehen mag, keine Beleidigung sondern eine objektive Tatsachenbeschreibung, zu sagen „er hat den ganzen Tag nichts besseres zu tun, als sich um so einen Scheiß zu kömmern“. Im Gegensatz zu Dauerspielern von World of Warcraft hat die Parallelwelt, in die Juristen vollständig abtauchen, aber reale Auswirkungen auf das Leben normaler Menschen und kann, wie gerade Herr Kompa immer wieder selbst darstellt, deren Existenz und Leben ruinieren. Wo er seine Traumwelt verläßt und versucht, die reale Welt zu verstehen, offenbart er allerdings eine atemberaubende Ahnungslosigkeit:
Der Direktlink der Bilddatei setzte sich u.a. aus Login und Password zusammen und konnte direkt angeklickt werden. In diesem Moment gefriert einem gestandenen Urheberrechtler das Blut, denn das ist ein Fall des § 19a UrhG . Dass die URL ggf. nur Berechtigte kennen, ist ohne Belang, denn öffentliches Zugänglichmachen setzt keine Heimlichkeit voraus. Etwa Webcrawler wie die von Google erfassen ganz gerne mal Bilddateien, wenn diese nicht mit robots.txt markiert sind.
Das, was Herr Kompa hier beschreibt ist der übliche Dreischritt aus URL („Internetadresse“), Nutzerkennung und Kennwort, mit dem Sie zum Beispiel den Stand und die Umsätze Ihrers Bankkontos abfragen. Ob dieser Dreischritt in drei Einzelschritten abläuft oder zusammenfaßt als eine Anfrage abgeschickt wird, mag einen graduellen Unterschied in der Angreifbarkeit durch Hacker bedeuten, ist aber technisch sonst genau dasselbe. Und selbstverständlich folgen Webcrawler ausschließlich Links, sie bauen keine potentiellen URLs aus wirren Zeichen am Zufallsgenrator zusammen[1]. Eine eMail wie die, in der der URL tatsächlich als klickbarer Link enthalten war, lesen sie nicht. Was nicht im Web verlinkt ist, bleibt für sie unsichtbar. Die von Herrn Kompa zitierte Datei robots.txt dagegen ist nichts als eine freundliche Aufforderung, die diese Crawler befolgen können und sollten aber nicht notwendig müssen. Wie also kann das, was für die Kontabfrage gut und sicher genug ist, es für einen simplen fast wertlosen Screenshot auf einmal nicht sein?
Den Unterlassungsanspruch stellte ich – wie man das als gewissenhafter Anwalt nun einmal tut – auf alle möglichen wie unmöglichen Anspruchsgrundlagen.
Das übliche also. Wenn ein beliebiger Nichtjurist Behauptungen aufstellt, von denen er genau weiß und wissen muß, daß sie falsch sind, in der Hoffung, sein Gegenüber werde das nicht erkennen und sie ihm glauben, um daraus einen finanziellen Vorteil zu erzielen, so ist das Betrug und strafbar. Tut er es in Ausübung seines Berufes, dann kostet es ihn, so vorhanden, seine Lizenz oder Zulassung. Nicht so beim Juristen, bei ihm ist es das korrekte und standesrechtlich angemessene Verhalten. Gibt es einen verachtenswerteren Beruf?
Denn erstaunlicherweise wurde der kryptische Teil der beiden URL im Urteil 1:1 veröffentlicht, und es ist bereits mehreren Personen gelungen, die Parteien und damit auch die Domain des Leistungsschützers zu identifizieren.
Das zitiert der feine Herr Anwalt hier einfach so, als sei es das selbstverständlichste der Welt. Kennen Sie die „Cloud“? Das ist der Teil des Internet, in dem viele Nutzer geschützt und sicher höchst private und kritische Daten ablegen, zum Beispiel Listen von Paßwörtern. Ich selbst lege genau so urheberrechtlich geschützte Dateien auf meinem Server ab und schicke einzelnen, berechtigten Empfängern den URL und die Zugangskennungen, denn riesige Dateianhänge an eMails sind nicht nur technisch unsinnig sondern widersprechen seit jeher der anerkannten Netiquette . Was hielte Herr Kompa davon, wenn das Gericht seine geschützten Daten, sagen wir die Zugangskennung zu seinen Bankkonten, einfach so frei veröffentlichte? Aber das Gericht sind ja Juristen, für die gelten Regeln und Gesetze bekanntlich nicht.
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Ich als kleiner Normalbürger, der nebenher eine private Website betreibt, muß selbstverständlich, wie könnte es anders sein, die in Deutschland geltenden Gesetze einhalten und kann bei Verstößen zur Rechenschaft gezogen werden. Natürlich muß ich sie, um das tun zu können, zunächst auch kennen und das, da meine fachliche Qualifikation auf ganz anderen Gebieten liegt, im Rahmen meiner normalen, nebenher erworbenen Allgemeingebildung. So weit so klar, und sinnvolle Alternativen dazu kann ich nicht erkennen. Es setzt aber meines Erachtens eine natürliche Obergrenze für den Umfang und die Komplexität der in einem Land allgemeingültigen Gesetze.
Wenn in diesem Rahmen an einem speziellen Punkt etwas unklar bleibt, dann kann ich mich mit einer einfachen Sachfrage, sagen wir zum Urheber- oder Impressungsrecht meiner Website, an einen Rechtsanwalt wenden. Der wiederum hat in einem Studium von typischerweise mindestens 14 Semestern nichts anderes gelernt als Recht, braucht von anderen Sachgebieten auch nichts zu wissen, und dürfte eigentlich mit solchen Kleinigkeiten gar keine Probleme haben.[2] Aber ist es auch so? Nein, im Normalfall erklärt sich der Rechtsanwalt aus der Kanzlei nebenan für überfordert und unkundig und verweist an einen Fachanwalt für Internetrecht. An dieser Stelle wird die Sache schon seltsam. Ein studierter Volljurist mit zwei Staatsexamina kennt die Antwort nicht, aber mich, den Amateur und Nichtjuristen schützt Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe. Paßt das zusammen?
Aber es geht weiter. Nach einer ausführlichen Suche finde ich eine Liste mit Fachjuristen, die sich nach eigener Selbstbeschreibung auf Internetrecht ausdrücklich spezialisiert haben. Für die sollte mein Problemchen doch ein Klacks sein, oder nicht? Nun gut, bei mehreren habe ich angefragt und von allen – auf den ersten Blick ein gutes Zeichen – dieselbe Antwort erhalten:
„Ich weiß die Antwort nicht, aber Sie können mich gern beauftragen und ich werde mich für Sie kundig machen. Mein Stundensatz für die Recherche beträgt 200,– Euro. Wie lange ich brauche, kann ich vorab nicht sagen.“
All das, ich wiederhole es, für eine Frage, die mir, wenn ich sie für mich falsch beantworte, zur Last gelegt werden kann und bei der mir der über mich urteilende Richter weder Irrtum noch Unwissenheit zugute halten würde.
Da bleibt nur noch eine Frage offen. Leben wir in einem Rechtsstaat? Ich weiß die Antwort nicht, wissen Sie sie?
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Jede beliebige irgendwie abgrenzbare Personengruppe wird stets auch einige schwarze Schafe enthalten, das ist unvermeidbar und keines Kommentares wert. Interessant ist lediglich die Art, wie die jeweilige Gruppe als ganzes damit umgeht. Ein solcher Fall sind die Abmahnmafia und die Abofallen im Web, die in der c’t , Ausgabe 11/90, im Artikel „Angelockt und abgezockt“ , der leider nur kostenpflichtig vollständig zu lesen ist, beschrieben werden. Nicht immer sind es Rechtsanwälte allein, die dahinterstehen, aber stets sind sie maßgeblich beteiligt. Nun ist aber keine Berufsgruppe in so großer Zahl an allen Schlüsselpositionen von Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung dominant und hätte es damit so einfach wie gerade die Juristen für Abhilfe zu sorgen. Wenn die oben genannten Leute wie Herr Syndikus und Frau Günther seit vielen Jahren in gleicher Weise weiteragieren können, dann liegt es nahe, daß das von der Zunft genau so gewünscht ist.
Ein zweiter Artikel beschäftigt sich mit der Abwehr. Sehen wir uns an, was Herr Rechtsanwalt Carsten Kiefer dazu zu sagen hat:
Als Abofallen-Opfer sollte man sich genau einmal schriftlich beim Anbieter melden und anschließend nicht mehr reagieren. [...] Zusätzliche Informationen, die der Anbieter nicht kennt, sollte man dabei tunlichst für sich behalten, etwa die Postanschrift, wenn im Anschreiben nur die E-Mail-Adresse erwähnt ist.
Jeder von mir verfaßte Brief trägt selbstverständlich komplette und korrekte Absenderangaben. Nur verachtenswerte Feiglinge schreiben anonym. So habe ich es als Kind schon gelernt, so halte ich es seit jeher als Erwachsener. Der erste Schritt, den der feine Herr Anwalt empfielt, ist also, sich zunächst auf das moralische Niveau der Betrüger hinabzubegeben. Vermutlich ist das dann das vielgelobte „Verhandeln auf Augenhöhe“.
Üblicherweise kann sich das Opfer auf den Standpunkt zurückziehen, dass ihm nicht bewusst war, sich für einen kostenpflichtigen Dienst anzumelden. Aus juristischer Sicht ist dann mangels Erklärungswillen kein Vertrag zustande gekommen, aus dem eine Zahlungspflicht resultieren könnte.
Verstehe ich das richtig mit dem „Erklärungswillen“? Wenn Sie Herr Kiefer mir etwas zusagen und dabei entweder bewußt lügen oder hinter dem Rücken die Finger kreuzen, dann gilt das eben nicht? Bitte erinnern Sie mich, mit Ihresgleichen niemals Absprachen zu treffen und das auf ehrliche Menschen zu beschränken. Auf Zusagen muß Verlaß sein, wenn ein (vorgetäuschter) Irrtum des einen Vertragspartners zu Lasten des gutgläubigen anderen gehen soll, dann ist kein ehrlicher Handel mehr möglich.
Das Musterschreiben enthält alle möglichen Gründe, darunter auch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums. Das klingt für den juristischen Laien auf den ersten Blick widersprüchlich, weil man zunächst einmal bestreitet, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, und in der anschließenden Argumentation davon ausgeht, dass man doch einen Vertrag geschlossen hat. Doch auf diese Weise rollt man dem Anbieter einfach jeden verfügbaren Stein in den Weg und eröffnet einem Anwalt alle Möglichkeiten ...
Ein gestaffeltes Lügengebäude klingt nicht nur „für den juristischen Laien“ widersprüchlich, in jedem ehrlichen Beruf ist es klarer Betrug und das Ende jedweder Karriere. Was passiert dem Autor eines Artikels in einer medizinischen Fachzeitschrift, der zugeben muß: „Ja es waren keine hundert Patienten, es waren nur zehn, aber bei den zehn hat es perfekt gewirkt; ja das Mittel hat keinem der zehn wirklich geholfen, aber es ist auch keiner daran gestorben; ja es ist einer gestorben, aber der war auch schon alt“? In ehrlichen Berufen ist so jemand erledigt, als Jurist ist er ein Held seiner Zunft und ein bewundertes Vorbild.
Was ist denn nun eigentlich der Unterschied zwischen einer Katja Günther und einem Carsten Kiefer? Weshalb versäumt es die Zunft, Ordnung in den eigenen Reihen zu schaffen? Nun, zu wem gehen denn Bürger, die Opfer solcher Machenschaften wurden? Nach der Verhandlung schütteln Herr Kiefer und Frau Günther sich lachend die Hand und vergleichen feixend die jeweiligen Einnahmen.
Wie schon eingangs gesagt, in jedem ehrlichen Beruf bemühen sich Kammern und Standesvertretungen zugunsten des guten Rufes der anständigen Kollegen schwarze Schafe auszumerzen. Es gab und gibt aber auch bestimmte Berufsgruppen, denen der anständige Bürger aus dem Weg geht und zu denen er den Kontakt besser meidet. Neben den Henkern, Hehlern und Zuhältern gehören Juristen ganz eindeutig dazu.
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Die FDP-Spitzenkandidatin zur Europawahl, Frau Dr. Silvana Koch-Mehrin war über einen Bericht der FAZ über ihre angeblich niedrige Anwesenheitsquote unzufrieden und klagte dagegen vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts. In einer eidesstattlichen Erklärung behauptete sie, an 75 % aller Termine anwesend gewesen zu sein. Ein Meineid, denn nach der offiziellen Statistik waren es nur 62 %, und nach Aussagen anderer Parlamentarier wie z.B. Daniel Caspary (CDU) sind auch die geschönt.
Quellen:
Auf ihrer eigenen Website veröffentlicht Frau Dr. Koch-Mehrin eine Stellungnahme dazu. Dort heißt es:
An 154 Tagen der Plenarsitzungen war ich im Parlament anwesend. Hinzu kommen 59 Tage Mutterschutz, da ich 2005 und 2008 mein zweites und drittes Kind bekommen habe.
[...]
Die Verwaltung des Europäischen Parlaments hat die 59 Tage des Mutterschutz von der Gesamtzahl der Plenarsitzungen (die oben genannte falsche Zahl von 288 Tagen) abgezogen und die dann 229 Tage Plenarsitzungen ins Verhältnis zu meiner Anwesenheit gesetzt. Daraus ergibt sich eine Präsenz von 62 %. Diese Angabe ist auch deshalb falsch, weil die Rechnung nach den Regularien des Europäischen Parlaments anders lauten muss: statt 59 von der Gesamtzahl der Sitzungstage abzuziehen, müssen 59 zu den Tagen meiner Anwesenheit hinzu addiert werden. Die Verwaltung des Europäischen Parlaments befindet sich hier im Klärungsprozess.
Sehr geehrte Frau Dr. Koch-Mehrin, in vielen Umfeldern könnten Sie mit solchen Taschenspielereien glatt durchkommen, aber gerade die potentiellen Wähler der FDP haben den höchsten Anteil aller Parteien an Ingenieuren und Naturwissenschaftlern, und die haben gelernt zu rechnen. Was bedeuten die beiden Ansätze konkret?
Sie haben einen Meineid geleistet und bedrohen jetzt, wenn man den Aussagen der Blogautoren von „Ruhrbarone“ in eigener Sache glauben kann, diejenigen, die etwas anderes behaupten. Ich danke Ihnen, Frau Dr. Koch-Mehrin, daß sie Ihre erhellende Stellungnahme noch vor der Europawahl selbst publik gemacht haben.
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Mit das größte Problem, vor dem unser Volk derzeit steht, ist die Bildung und Abschottung von Parallelgesellschaften. Diese zeichnen sich aus durch eine eigene, der Mehrheitsbevölkerung unverständliche Sprache und ein eigenes, inkompatibles Rechtsempfinden und Wertesystem. Der Anteil dieser Parallelgesellschaft an der Gesamtbevölkerung wächst ständig und sie wird, wenn man derzeitige Trends extrapolieren darf, in einigen Jahrzehnten die Mehrheit stellen. Schon jetzt beanspruchen sie für sich die Herrschaft über das Recht und Gesetz im Lande und es gelingt ihnen, es sich nahezu vollständig zu unterwerfen. Bis auf wenige Ausnahmen tragen ihre Mitglieder nichts zum Volksvermögen und zur produktiven Volkswirtschaft bei, sondern schmarotzen auf Kosten und zu Lasten der einheimischen Ursprungsbevölkerung. Ein Zusammenleben dieser beiden Kulturen wird auf Dauer unmöglich sein und das fortdauernde Ignorieren dieser stetig wachsenden Gefahr und Belastung muß in absehbarer Zeit den völligen Zusammenbruch unseres sozialen und Wirtschaftssystems zur Folge haben.
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Die Landtagsfraktion einer Partei in Nordrhein-Westfalen [3] hat gerade ein Rundschreiben an alle Kommunalfraktionen verschickt mit dem folgenden Anhang:
Kopie von 2008-08-25 1 MR 2009 Zusammenfassung oF.xls |
Type: Microsoft Excel Worksheet (application/vnd.ms-excel) Encoding: base64 |
27. 08. 08 Rede 1. Lesung GFG 2009 1.doc |
Type: Microsoft Word Document (application/msword) Encoding: base64 |
27.08.08 Verbundmasse 2009.doc |
Type: Microsoft Word Document (application/msword) Encoding: base64 |
Fällt Ihnen etwas auf? Alle drei Anhänge sind in den undokumentierten, proprietären, internen Formaten der Programme eines einzigen Anbieters erstellt. Anwender anderer Software können das nicht lesen. Vermutlich gehören Sie jetzt zu der großen Mehrheit, die das Problem gar nicht erkennt, und für Sie sind diese Dateien mühelos lesbar. Tatsächlich hat Microsoft einen Kundenanteil von rund 90 %, genau wie die Telekom und die traditionellen regionalen Strom- und Gasversorger. [4] Nun ist es aber gerade diese Partei, die sich die freie Anbieterwahl und die Marktöffnung auf die Fahne geschrieben hat und gegen die Monopole zu Felde zieht. Bei Forderungen an andere, an die Netzbetreiber, kann es ihnen, wie allen Berufspolitikern, nie weit genug gehen – an der eigenen Nase und vor der eigenen Türe sieht es wie so oft ganz anders aus. Ist das Begünstigung und Korruption? Ja, was denn sonst? Nur Dummheit käme noch in Frage, aber die wäre noch schlimmer [5].
Zur letzten Verdeutlichung, um was es hier eigentlich geht, sind hier ein Text und eine Tabelle – beides erstellt mit Programmen und in Formaten, die ich regelmäßig verwende. Sie sind schlank, schnell und bedienungsfreundlich und in 99.5 % aller Fälle brauche ich die Funktionen, die ihnen fehlen, ohnehin nicht (wenn doch nehme ich eben andere). Natürlich käme ich normalerweise nie auf die Idee, diese beiden Dateien in genau diesen Formaten an Dritte weiterzugeben. Wozu auch? Jedes Programm kann verschiedene Formate schreiben, darunter selbstverständlich auch offene und dokumentierte, und gerade bei denen von Microsoft ist die Auswahl reichhaltig, wenn man denn nicht zu doof ist, sie sachgerecht zu bedienen. Die Partei tut aber genau das. Wenn Sie also die beiden Dateien oben lesen wollen, gar kein Problem, kaufen Sie sich einfach dieselben Programme, mit denen ich sie erstellt habe. Welche das genau sind, verrate ich Ihnen natürlich nicht. Wozu denn? Unsere Vorbilder aus der Berufspolitik tun das ja auch nicht.
Neben der Politik gibt es eben diese Form der Korruption auch anderswo. Hochschuldozenten verwenden solche Formate für Dateien, die ihre Studenten lesen sollen. Und wer würde sich bei dem beschweren, von dem er wenig später geprüft werden will? An den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten gibt es das Problem nicht, dort werden ausschließlich offene Formate verwendet. Aber „Geistes“-Wissenschaftler müssen die Werkzeuge ja nicht kennen, die sie täglich bedienen. Allgemeinbildung verlangen sie von anderen, selbst haben sie sie natürlich nicht nötig. Und an wen wendet sich der Student? An Bildungspolitiker und -minister? An Juristen und Richter? Da arbeitet er eben einen Monat Nachtschicht, bis das Officepaket von Microsoft zusammengespart ist. Oder er stiehlt es gleich, das „machen ja alle so“.