Noch ein Verfassungsfeind

Nach Frauke Petry möchte jetzt auch der Staatsrechtler Rupert Scholz das deutsche Asylrecht in der bestehenden Form abschaffen und durch eine verwässerte Alternative ersetzen.

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Prof. Dr. Rupert Scholz möchte ein Grundrecht von Verfassungsrang in ein willkürlich gewährtes Gnadengeschenk umwandeln. Aus „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ soll „Politisch Verfolgten wird nach Maßgabe der Gesetze Asyl gewährt“ werden. Die Folge wäre, daß gegen eine einmalig ausgesprochene Ablehnung kein Widerspruch möglich bleiben soll.

Natürlich wirft die derzeitige Umsetzung des Gesetzes nicht hinnehmbare und dringend zu lösende Probleme auf. Wie Prof. Scholz nach einer Meldung der Jungen Freiheit richtig erkennt, „[pflegt derzeit] ein Asylbewerber, [der] mangels politischer Verfolgung abgelehnt wird, [...] zunehmend die Verwaltungsgerichte anzurufen, um dort entweder doch Asyl zu erhalten oder – zumindest – über jahrelange Verfahren im Ergebnis als ‘geduldeter' Flüchtling doch in Deutschland bleiben zu können.“ Die Antwort kann aber nicht einfach lauten, die Widerspruchsmöglichkeit ganz abzuschaffen, sondern es muß endlich gelingen, die unerträglich langen Verfahren deutlich zu beschleunigen. Der erhebliche Mehraufwand dafür fiele nur für kurze Zeit an. Wirklich anerkannt werden im Mittel weniger als zwei Prozent der Asylsuchenden. Wenn die übrigen, nicht berechtigten 98 % zügig abgelehnt würden und dann auch endlich für eine umgehende Ausreise gesorgt würde, dann ginge die Flut der Antragsteller in kürzester Zeit auf einen winzigen Bruchteil zurück. Niemand zahlt freillig tausende von Dollar an kriminelle Schlepperbanden, wenn die Aussichtslosigkeit des Erschleichungsversuches vorher bekannt ist.

Derzeit gibt es drei Gruppen, die die Presse pauschal unter „Asylsuchende“ und „Flüchtlinge“ zusammenfaßt. Das sind einmal die wirklich verfolgten und asylberechtigten 2 %, dann die vorübergehend geduldeten, z.B. Kriegsflüchtlinge, ca. 30 % und zuletzt die mit zwei Dritteln größte Gruppe jener, die sich vollkommen unberechtigt und illegal im Land aufhalten und nach geltendem Recht sofort ausgewiesen werden müßten. Der eigentliche Skandal ist allein, daß genau das konsequent nicht geschieht. Um diesen Mißstand zu stabilisieren und dauerhaft aufrechterhalten zu können, wird ab und zu genau einer von den wenigen, die fleißig sind, sich erfolgreich integriert haben, mit eigener Arbeit eigenes Geld verdienen und dem Steuerzahler nicht auf der Tasche liegen, mit groß inszeniertem Presseecho demonstrativ ausgewiesen – meist eine Familie mit fleißigen, in der Schule erfolgreichen und gut integrierten Kindern. Die mehrfach verurteilten, oft gewaltkriminellen und oft mehrfach registrierten und versorgten Betrüger dürfen ausnahmslos wohlalimentiert dableiben.

Diese zwei Drittel illegal Eingewanderter sind unser Problem und es hülfe uns nicht das geringste, die Rechte der wenigen wirklich verfolgten und schutzbedürftigen zu beschneiden, auch nicht die der weniger offensichtlichen Grenzfälle.

Jeder, der unser deutsches Asylrecht abschaffen, verwässern und in Frage stellen will, kann und muß deutlich ein Feind unserer Verfassung oder mindestens eines ihrer entscheidenden Kernteile genannt werden. Mit seinen jüngsten Äußerungen gehört Rupert Scholz neuerdings leider dazu.

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